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BGH, 21.04.1980 - II ZR 131/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erwerb einer Forderung nach Rechtshängigkeit - Rechte und Pflichten des Streithelfers im zivilgerichtlichen Verfahren - Wirksamkeit der Abtretung einer Forderung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.02.1972 - II ZR 169/69
Rechtsfolgen der Gestattung eines Insichgeschäfts
Auszug aus BGH, 21.04.1980 - II ZR 131/79
Dem Geschäftsführer sei jedoch das Selbstkontrahieren weder allgemein noch für diesen Einzelfall durch die hierfür zuständigen Gesellschafter der Kommanditgesellschaften (vgl. BGHZ 58, 115, 117) gestattet gewesen. - BGH, 14.12.1967 - II ZR 30/67
Gesellschafterversammlung
Auszug aus BGH, 21.04.1980 - II ZR 131/79
Die Kostenentscheidung folgt aus § 92 ZPO; der Kostenausspruch hat gegen die Streithelferin zu ergehen, die allein die Revision eingelegt und durchgeführt hat (BGHZ 49, 183, 195 f). - BGH, 18.10.1962 - V BLw 20/62
Streithilfe in der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Auszug aus BGH, 21.04.1980 - II ZR 131/79
Da die Parteien dem Anschluß nicht widersprochen haben, bedarf es keiner Prüfung, ob die Streithelferin sachlich zur Streithilfe berechtigt ist und ihren Beitritt formgültig vollzogen hat (BGHZ 38, 110, 111). - OLG München, 10.01.1972 - 21 U 1635/71
Auszug aus BGH, 21.04.1980 - II ZR 131/79
Er würde sonst nämlich unter Umständen in eine ausweglose prozessuale Situation geraten, weil der Antrag auf Zahlung an die Partei nicht mehr begründet ist (vgl. OLG München, MDR 1972, 616 [OLG München 10.01.1972 - 21 U 1635/71];… Stein/Jonas/Leipold, ZPO 20. Aufl. § 67 Rdnr. 9;… Wieczorek, ZPO 2. Aufl. § 67 B II a 1).